Ab dem 14. Dezember 2017 finden Sie uns hier: Südstraße 49 – Alter Wasserturm – 42119 Wuppertal
Stadtsparkasse Wuppertal
Nutzungserweiterung / Umbau
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Die neue VOB/B 2016 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die VOB ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung, sondern ein von interessierten Fachkreisen erarbeitetes Regelwerk. Die öffentliche Hand ist allerdings verpflichtet, Bauleistungen gemäß den Bestimmungen der VOB/A zu vergeben und den daraus folgenden Bauverträgen die VOB/B (und damit automatisch auch.
Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (EW-RL) vom 12. November 2015 wurde am 4. Dezember 2015 im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2015 B4) bekannt gemacht und ersetzt die entsprechenden Hinweise und Anlagen zum Ertragswertverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).